Der Lübecker Anwaltverein wurde im Jahre 1868 gegründet und gehört damit zu den ältesten Anwaltsvereinen in Deutschland. Seine Ziele waren und sind es auch heute noch die Förderung der beruflichen Interessen der in seinem Bezirk zugelassenen Rechtsanwälte und Notare.
Zum Bezirk des Lübecker Anwaltvereins gehören die Amtsgerichtsbezirke Lübeck, Bad Schwartau, Eutin, Oldenburg, Bad Oldesloe, Ahrensburg und Geesthacht.
Wir haben im Lübecker Anwaltverein derzeit ca. 350 Mitglieder. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Über die Mitgliedschaft im Lübecker Anwaltsverein besteht die Möglichkeit, diverse Sonderkonditionen des Deutschen Anwaltvereins wie z. B. bei Fortbildungsveranstaltungen in Anspruch zu nehmen. Der Beitrag beträgt 170,00 EUR im Jahr, wovon der überwiegende Teil an den Deutschen Anwaltverein und den Schleswig-Holsteinischen Anwalts- und Notarverband abgeführt wird.
Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können sich in den ersten 2 Jahren nach der Zulassung beitragsfrei stellen lassen. Hierzu bedarf es lediglich eines Antrags bei Vorstand des Lübecker Anwaltvereins.