Mitgliedschaft

Mitglied des LAV können alle deutschen Rechtsanwälte werden, die im Landgerichtsbezirk Lübeck ihren Kanzleisitz haben.

Anträge auf Aufnahme in den Verein sind schriftlich an dessen Vorstand zu richten. Dieser entscheidet über den Antrag mit Stimmenmehrheit. Gegen eine Ablehnung kann der Betroffene die Entscheidung der Mitgliederversammlung herbeiführen.

Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag bis zum 31.01. eines Jahres. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich derzeit 172 Euro.

Diejenigen Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Beitragsfälligkeit noch nicht zwei Jahre als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen sind, werden auf ihren Antrag von der Beitragspflicht befreit. Der Antrag ist an den Vorstand zu richten, wobei die Voraussetzungen der Beitragsfreiheit nachzuweisen sind.

Über die Höhe des Jahresbeitrages für das kommende Jahr und eventuelle Umlagen beschließt die Mitgliederversammlung.

Der Jahresbeitrag umfasst alle Vorteile, die mit der Zugehörigkeit zu dem DAV-Netzwerk verbunden sind. Auf die Leistungen des DAV wird unter der Rubrik „Leistungen“ verwiesen.